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25.04.2022

Dynamisierungen 2022

Die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS werden jedes Jahr zum 1. Juli gemäß § 27 Abs. 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) angepasst. Die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenwert (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zum 01.07.2022 um 5,35 % erhöht. Diese Entwicklung wird von der VdBS bundesweit bei der Anpassung der Anwartschaften und Versorgungsbezüge der VdBS in dieser Höhe nachvollzogen.

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