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Wer ist die VdBS?

Es gibt die Versorgungs-Anstalt der bevollmächtigten Bezirks-Schornsteinfeger.

Die Abkürzung dafür heißt: VdBS.

Die VdBS ist für die Bezirks-Schornsteinfeger da.

 

Die VdBS bietet an:

- Alters-Versorgung

- Berufsunfähigkeits-Versorgung

- Hinterbliebenen-Versorgung

 

Wer ist Mitglied bei der VdBS?

 

Die VdBS ist für die Bezirks-Schornsteinfeger da.

Am 1. Januar 2013 kam ein neues Gesetz.

Das Gesetz hat vieles verändert.

Die VdBS ist geschlossen worden.

 

Seit dem 1. Januar 2013 werden keine neuen Mitglieder aufgenommen.

Wer vor dem 1. Januar 2013 Mitglied bei der VdBS war,

bleibt weiterhin Mitglied.

 

Die Mitglieder müssen jetzt keine Beiträge mehr bezahlen.

Die Mitglieder haben bis 31. Dezember 2012 Beiträge bezahlt.

Sie haben diese für mindestens fünf Jahre bezahlt.

Oder sie haben Beiträge zurückbekommen.

Die VdBS arbeitet noch weiter für sie.

Später wird es die VdBS nicht mehr geben.

 

Was ist die Gesamt-Versorgung der VdBS?

Die Gesamt-Versorgung hat zwei Teile:

- Basis-Versorgung

- Ergänzung

Die Basis-Versorgung ist das Geld von der gesetzlichen Renten-Versicherung.

Das Geld von der VdBS ergänzt die Basis-Versorgung.

 

Die VdBS ist eine öffentlich-rechtliche (Staat) Pflicht-Versorgung.

Das bedeutet:

Eine Person arbeitet als Schornsteinfeger.

Die Person wird offiziell bevollmächtigter Bezirks-Schornsteinfeger.

Dann wurde die Person automatisch Mitglied bei der VdBS.

Das war Pflicht.

 

Die Geschäfte führt die Bayerische Versorgungs-Kammer.

Die Bayerische Versorgungs-Kammer ist eine Behörde.

Sie gehört dem Freistaat Bayern.

Sie hat insgesamt zwölf Alters-Versorgungs-Einrichtungen.

Sie ist die größte Alters-Versorgungs-Gruppe in Deutschland.

Sie hat rund 2,4 Millionen Versicherte und Leistungs-Empfänger.

 

Woher kommt jetzt das Geld für die Leistungen?

Die Mitglieder haben bis zum 31. Dezember 2012 Beiträge bezahlt.

Von diesem Geld hatte die VdBS damals die Leistungen bezahlt.

Und mit dem Geld aus der Vermögens-Anlage.

Seit 2016 wird alles vom Staat bezahlt.

Das Geld heißt auch: Zuschuss.

In Deutschland zahlen alle Einwohner Geld an den Staat.

Das sind die Steuern.

Der Zuschuss für die VdBS wird aus den Steuern bezahlt.

Seit dem 01. Januar 2013 gibt es keine neuen Mitglieder.

Und die alten Mitglieder müssen keine Beiträge mehr bezahlen.

 

Was bezahlt die VdBS?

 

Alters-Ruhegeld

Die Mitglieder der VdBS bekommen Alters-Ruhegeld.

Sie bekommen das Geld, wenn sie im Renten-Alter sind.

Sie müssen über 5 Jahre an die VdBS Beiträge bezahlt haben.

 

Man kann auch früher in Rente gehen. 

Das ist ab dem 62. Lebensjahr möglich.

Die Rente ist dann kleiner.

Wer aber sehr viele Jahre gearbeitet hat,

kann die volle Rente bekommen.

 

 

Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit

Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit kann bekommen:

wer so krank ist, dass er nicht mehr als Schornsteinfeger arbeiten kann.

Die Person kann als Schornsteinfeger kein Geld mehr verdienen.

Deshalb bekommt sie Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit.

 

Versorgung für die Hinterbliebenen

Es bedeutet:

- Witwen- oder Witwergeld

   (für die Ehefrau oder den Ehemann von der Person, die gestorben ist)

- Waisengeld

  (für Kinder, wenn ihre Mutt

Hinweise zur Navigation in leichter Sprache

Herzlich willkommen!

Die Internet-Seite heißt www.schornsteinfegerkasse.de.

Hier erklären wir Ihnen,

wie die Internet-Seite funktioniert.

 

Ganz oben links sehen Sie ein Logo.

Das ist die Versorgungs-Anstalt der bevollmächtigen Bezirks-Schornsteinfeger.

Man schreibt es kurz: VdBS.

Die VdBS gehört zu der Bayerischen Versorgungs-Kammer.

 

Möchten Sie auf die Haupt-Seite zurück?

Dann klicken Sie auf das Logo.

 

Auf der Internet-Seite oben sehen Sie verschiedene Wörter.

Zuerst sehen Sie ein kleines Bild:

Es ist eine Lupe.

Sie suchen ein Wort oder ein Thema?

Dann klicken Sie auf die Lupe und

schreiben Sie das Wort in das Feld.

Die Internet-Seite findet das Wort für Sie.

 

Neben der Lupe steht:

Zur Bayer. Versorgungskammer.

Sie können darauf klicken.

Dann öffnet sich die Internet-Seite von der Bayerischen Versorgungs-Kammer.

 

Daneben steht das Wort: Downloadcenter.

Dort können Sie Formulare oder Dokumente herunterladen.

Es gibt verschiedene Themen.

Dort sind zum Beispiel: Anträge, Info-Blätter.

Sie sehen in der Mitte ein Bild.

Über dem Bild stehen mehrere Wörter.

Das ist das Haupt-Menü.

Die Themen sind:

- Über uns

- Mitgliedschaft

- Leistungen

- Recht-Sprechung

- Kontakt

Wenn Sie den Maus-Zeiger auf eines von den Worten halten,

dann kommen weitere Unter-Themen.

 

Über uns

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Was macht die VdBS?

Was ist die Rechts-Grundlage?

Wie wird das bezahlt?

Wie ist die VdBS organisiert?

 

Mitgliedschaft

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Wie bekam man eine Zusatz-Versorgung?

Wer kann seine Beiträge zurückverlangen?

 

Leistungen

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Wie kann man Ruhe-Geld bekommen?

Was bedeutet Renten-Anpassung?

Was ist ein Versorgungs-Ausgleich?

Hier können Sie auch weitere Merk-Blätter bekommen.

In den Merk-Blättern stehen mehr Informationen

zu den verschiedenen Themen.

 

Recht-Sprechung

Gerichte entscheiden über ein Thema.

Dann gibt es ein: Gerichts-Urteil.

Es wird manchmal auch geändert.

Man sagt es wird neu angepasst.

Zum Beispiel:

Es wird die Rente angepasst.

Oder auch die Anwartschaft.

Anwartschaft bedeutet:

Eine Person kann später einmal eine Rente bekommen.

Die Anpassung ist überall in Deutschland gleich.

Wer später keine Rente bekommen kann,

kann die Hälfte seiner Beiträge zurückbekommen.

 

Kontakt

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Sie haben eine Frage?

Sie möchten uns besuchen?

Bei Kontakt sehen Sie unsere

- Post-Adresse

- Telefon-Nummer

- Telefax-Nummer

- E-Mail-Adresse

- Besucher-Adresse

 

Es gibt auch ein Kontakt-Formular.

Das können Sie ausfüllen.

 

Unter dem Bild sehen Sie die Überschrift:

 

Aktuelles.

Hier können Sie aktuelle Informationen lesen.

Unter den aktuellen Informationen sehen Sie ein Logo.

Es gehört zu der VdBS.

Sie können darauf klicken.

Dann öffnet sich die Internet-Seite von der VdBS.

 

Sie können auf dem Bildschirm weiter nach unten gehen.

Dann erscheint auf der rechten Seite ein blaues Feld.

In dem Feld steht das Wort: Kontakt.

Wenn Sie darauf klicken, sehen sie unsere:

- Post-Adresse

- Telefon-Nummer

- Telefax-Nummer

- E-Mail-Adresse

- Besucher-Adresse

 

Ganz unten ist nochmal das Haupt-Menü.

Dort sehen Sie die Unter-Themen.

Dieser Bereich heißt:

Footer.

 

Darunter stehen mehrere Links.

Es gibt dort Informationen zu

- Leichte Sprache

- Gebärden-Sprache

- Barriere-Freiheits-Erklärung

 

Auch Barrieren können Sie melden.

Sie können uns schreiben, was Sie brauchen.

Mehr Informationen zu: Barriere melden

finden Sie auf der Unter-Seite Barriere-Freiheit.

Dort wird auch erklärt,

wie die Internet-Seite barrierefrei sein möchte.

 

Auch Videos mit Gebärden-Sprache können Sie anschauen.

Wenn Sie auf das Wort Gebärden-Sprache klicken,

dann sehen Sie eine neue Unter-Seite.

Und Videos mit G

Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Es wird die Barriere-Freiheit erklärt.

Sie ist nur für die Internet-Seite www.schornsteinfegerkasse.de.
Die Internet-Seite gehört zu der
Versorgungs-Anstalt der bevollmächtigten Bezirks-Schornsteinfeger.
Sie heißt abgekürzt: VdBS.

VdBS ist eine öffentliche Stelle (Staat).
Die EU sagt: die Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Es gibt die Richt-Linie: 2016/2102.
Dort steht alles drin, was barriere-frei sein muss.

In Deutschland gibt es zwei Gesetze:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes (BGG) und
Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0).
Sie sagen was in Deutschland barriere-frei muss.
Hier geht es um die Internet-Seite.

Was die VdBS für die Barriere-Freiheit machen muss,
steht genau in den Gesetzen:
- BITV 2.0 § 3 Absätze 1 bis 4
- BITV 2.0 § 4
Die Grundlage für dieses Gesetz steht in:
- §12d BGG
Was die VdBS für die Barriere-Freiheit bisher gemacht hat,
können Sie hier lesen.
Sie haben am 29.04.2021 selbst die Barriere-Freiheit geprüft.
Sie haben festgestellt:
Einige Stellen sind nicht barriere-frei.
Sie sollen für Menschen mit verschiedenen Behinderungen besser sein.
- Die Grafik wird nicht im Text erklärt.

-Die Über-Schriften sind nicht überall gleich.
- Die Farbe von den Texten ist zu hell.
- Auf Handy oder Tablet gibt es nicht die Möglichkeit,
sich bei dem eigenen Konto von der VdBS anzumelden.
- Auf Handy oder Tablet klappt es nicht gut mit der Vergrößerung.
Man kann die Navigation nicht mehr sehen.
- Die Abstände der Texte kann man nicht anpassen.
- Die Internet-Seite kann man nicht mit der Tastatur benutzen.
- Die Internet-Seite kann man nur mit der Maus benutzen.
- Manchmal werden auf der Internet-Seite Bilder bewegt.
Man kann es nicht ausschalten.
- Die Internet-Seite hat Links.
Ein Link ist eine Weiter-Leitung auf eine andere Internet-Seite.
Oder eine Unter-Seite.
Die Erklärung zu den Links ist nicht immer gut.
Manchmal fehlt eine Erklärung.
Auch gibt es nicht immer gute Internet-Funktionen.

  • - Den Fokus kann man nicht sehen.
    - Die Internet-Seite hat den Code: HTML-Syntax.
    Dort gibt es ein paar Fehler.
  • - Die PDF-Dokumente sind nicht alle barriere-frei.
    - Die Kontakt-Formulare sind nicht vollständig barriere-frei.

Wann wurde diese Erklärung gemacht?
Diese Erklärung wurde am 26.05.2021 gemacht.
Man kann Barrieren melden
Sie haben Fragen?
Sie möchten eine Barriere melden?
Sie möchten Ihre Meinung oder Vorschläge schreiben?
Sie brauchen mehr Informationen?
Dann klicken Sie unten auf der Internet-Seite auf
Barriere melden.
Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37
81925 München
Telefon: 089 9235-6
Fax: 089 9235-8025
E-Mail: rhaas@versorgungskammer.de.
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben schon geschrieben oder angerufen?
Trotzdem ist es nicht besser geworden?
Es gibt keine Lösung?
Was kann man weiter machen?

Die Schlichtungs-Stelle kann helfen.
Die arbeitet nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz § 16 BGG.
Was machen die Leute von der Schlichtungs-Stelle?
Sie können bei Problemen beraten, besprechen und Vorschläge machen.
Sie vermitteln zwischen Menschen mit Behinderung und einer öffentlichen Stelle.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Der Anwalt muss nicht dabei sein.
Viele Informationen gibt es auf: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Kontakt und Adresse:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
info@schlichtungsste