Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.schornsteinfegerkasse.de veröffentliche Webseite der Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Als öffentliche Stellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2023 durchgeführten Selbstbewertung. 

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Videos mit synchroner Bild- und Tonspur werden ohne dynamisch zuschaltbaren, textbasierten Untertitel angeboten und sind so mit dem Erfolgskriterien 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3, 7.1.4 sowie 7.1.5 EN 301 549 (Version 3.2.1) nicht vereinbar. 
  • Grafische Bedienelemente sind nicht immer mit Alternativtexten versehen und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.1.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Videos mit einer Tonspur enthalten Informationen, die nicht als Untertitel bereitgestellt werden und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.2.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Überschriften sind nicht immer korrekt mit HTML-Strukturelementen ausgezeichnet und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Zur Auszeichnung von Listen werden nicht immer HTML-Strukturelemente für Listen korrekt genutzt und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Zur Auszeichnung von Zitaten wird nicht das HTML-Strukturelement genutzt und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Absatzinhalte sind nicht immer mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet und so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Datentabellen sind strukturell nicht immer mit Zeilen- und Spaltenüberschriften aufgebaut und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Beschriftungen von Formularelementen sind nicht immer programmatisch ermittelbar und so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Seiteninhalte stehen nicht immer unabhängig von ihrer Darstellung in einer sinnvollen Reihenfolge und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Manche Inhalte enthalten Verweise, die ausschließlich auf sensorische Merkmale (z. B. Position) nutzen und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, ermöglichen nicht immer eine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.5 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Über Farben vermittelte Informationen sind nicht immer auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Texte haben nicht in allen Zuständen und Positionierungen ausreichende Helligkeitskontraste und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Nicht alle Inhalte brechen bei einer Browserfensterbreite von 320 Pixel so um, dass alle Informationen und Funktionen verfügbar sind, ohne dass Nutzer horizontal scrollen müssen. Diese Inhalte sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.10 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Helligkeitskontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind zum Hintergrund nicht immer ausreichend und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.11 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Anpassung der Textabstände über die Zeilenhöhe und Buchstabenabstände führt zum Teil zu einem Verlust an Inhalten oder Funktionalität (z. B. durch Abschneiden) und ist so mit dem Erfolgskriterium 1.4.12 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten (z. B. Tooltips) sind nicht immer mit allen Eingabegeräten (z. B. Tastatur) erreichbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.13 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Benutzeroberfläche ist nicht auf allen Seiten ausschließlich mit der Tastatur benutzbar und ist so mit dem Erfolgskriterium 2.1.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte sind zum Lesen nicht pausierbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.2.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Verschiedene Inhaltsbereiche wie Navigation, Suche oder Seiteninhalt können von Nutzern assistiver Technologien nicht übersprungen werden und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Dokumenttitel bezeichnen den Inhalt der individuellen Seiten und das Web-Angebot nicht sinnvoll und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Wenn die Webseite mit der Tastatur bedient wird, ist die Reihenfolge, in der Links, Formularelemente und Objekte angesteuert werden, nicht immer schlüssig und nachvollziehbar. Diese Inhalte sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Ziel und Zweck mancher Links gehen nicht aus dem Linktext hervor. Links, die nicht auf HTML-Seiten verweisen, informieren nicht immer über das Dateiformat des Zieldokuments. Diese Links sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.4 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Überschriften beschreiben nicht immer den folgenden Inhalt, Beschriftungen sind nicht immer sinngebend und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.6 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Der Tastaturfokus wird nicht immer ausreichend deutlich hervorgehoben und ist so mit dem Erfolgskriterium 2.4.7 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen kommen nicht immer im zugänglichen Namen vor und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.5.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht als solche ausgezeichnet und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.1.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Wenn Komponenten der Seite den Fokus erhalten, führt dies in manchen Fällen zu einer unerwarteten Kontextänderung. Diese Komponenten sind so mit dem Erfolgskriterium 3.2.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Fehlerhaft ausgefüllten Felder lassen sich bei einigen Formularen nicht immer eindeutig durch Fehlermeldungen identifizieren und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Sichtbare Beschriftungen von Formularelementen sind nicht immer in eindeutiger Form vorhanden und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.3.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Fehlermeldungen von Formularen sind nicht immer verständlich bzw. geben keine ausreichenden Hinweise darauf, wie der Fehler zu korrigieren ist und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.3.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Bei wichtigen Dateneingaben (z. B. E-Mail-Adresse) wird die Fehlervermeidung nicht immer ausreichend unterstützt und ist so mit dem Erfolgskriterium 3.3.4 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die verwendete Markup-Sprache HTML wird nicht immer korrekt eingesetzt und ist so mit dem Erfolgskriterium 4.1.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Manche Komponenten der Webseite sind nicht so umgesetzt, dass semantische Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind und sind so mit dem Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Statusmeldungen sind nicht immer programmatisch verfügbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 4.1.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Das Layout berücksichtigt nicht immer benutzerdefinierte Browsereinstellungen und ist so mit dem Erfolgskriterium 11.7 EN 301 549 (Version 3.2.1) nicht vereinbar. 
  • Noch nicht alle verlinkten PDF-Dokumente erfüllen die Vorgaben nach EN 301 549 (Version 3.2.1). 

Da derzeit an der Beseitigung der nicht barrierefreien Inhalte gearbeitet wird, entspricht auf der Seite Gebärdensprache das Video „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nicht mehr dem aktuellen Stand nicht barrierefreier Inhalte.

Barrierefreie Alternative: Individuelle barrierefreie Aufbereitung von Inhalten 

Unser Anliegen ist es, Ihnen Informationen ohne Barrieren zur Verfügung zu stellen. Daher arbeiten wir ständig daran, die Barrierefreiheit unseren Webseiten und deren Inhalte zu verbessern.  

Sollten Sie einen Webseiteninhalt, ein Dokument oder Formular o.ä. benötigen, das bislang noch nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne über die E-Mail-Adresse barrierefreiheit-vdbs@versorgungskammer.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie neben Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen bitte an, in welcher Form Sie welchen Inhalt benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir Ihnen die barrierefrei aufbereiteten Informationen senden dürfen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2024 erstellt.

Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne über das Meldeformular für Barrieren an.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Bayerische Versorgungskammer
Denninger Straße 37
81925 München
Telefon: 089 9235-6
Fax: 089 9235-8025
E-Mail: barrierefreiheit-vdbs@versorgungskammer.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

info@schlichtungsstelle-bgg.de