Ruhegeld beantragen

Altersruhegeld beantragen

Ruhegeld aus der VdBS erhalten auf Antrag Versorgungsberechtigte, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht und mindestens fünf Jahre Beiträge zur Zusatzversorgung entrichtet haben. Der vorzeitige Bezug des Ruhegeldes ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres abhängig von Ihrer Altersrentenart in der gesetzlichen Rentenversicherung mit oder ohne Abschlag möglich.

Da das Ruhegeld aus der VdBS grundsätzlich eine Gesamtversorgung mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bildet, ist auch der § 99 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die VdBS anwendbar. Dort ist der Rentenbeginn geregelt.

Ruhegeld ab Anspruchsbeginn

Ein Ruhegeld wird danach von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für das Ruhegeld erfüllt sind, wenn das Ruhegeld bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats des Anspruchsbeginns beantragt wird.

Beispiel:

Ihr Anspruch auf Altersruhegeld beginnt am 1. Februar. Sie beantragen das Altersruhegeld am 23. Mai. Die Ruhegeldzahlungen erfolgen für die Zeit ab dem 1. Februar.

Ruhegeld ab Monat der Antragstellung

Bei späterer Antragstellung wird ein Ruhegeld von dem Kalendermonat an geleistet, in dem das Ruhegeld beantragt wird. 

Beispiel:

Ihr Anspruch auf Altersruhegeld beginnt am 1. Februar. Sie beantragen das Altersruhegeld am 5. Juni. Die Rentenzahlungen erfolgen für die Zeit ab dem 1. Juni.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die VdBS ein von der Deutschen Rentenversicherung unabhängige und eigenständige Versorgungseinrichtung ist. Ihr Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist für den Beginn Ihrer Ruhegeldleistungen bei der VdBS nicht maßgeblich. Wenn Sie beschließen, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Altersrente zu beantragen, raten wir dazu, dass Sie zeitgleich auch Ihr Altersruhegeld bei der VdBS beantragen, damit Ihnen keine Rentenmonate verloren gehen.  Die notwendigen Formulare zur Beantragung Ihres Altersruhegeldes finden Sie in unserem Downloadcenter unter Formulare

Sollten Sie noch keine Startgutschrift von der VdBS erhalten haben, benötigt die VdBS zusätzlich Ihren Rentenbescheid aus der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere die Anlage  „Entgeltpunkte für Beitragszeiten“. Diese Anlage wird von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr automatisch mit Ihrem Rentenbescheid verschickt und muss gesondert bei der gesetzlichen Rentenversicherung angefordert werde

Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit beantragen

Bevor Sie bei der VdBS ein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit beantragen, prüfen Sie bitte zunächst für sich selbst, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit vorliegen. Sie können Ihren Antrag bei der VdBS auch bereits stellen, bevor Ihre Besstellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger aufgehoben wird und bevor die gesetzliche Rentenversicherung über Ihren dortigen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden hat. 

Da auch die Versorgung durch die VdBS im Falle der Berufsunfähigkeit als Gesamtversorgung ausgestaltet ist, ist im Fall der Antragstellung auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit bei der VdBS auch ein entsprechender Rentenantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente wegen Erwerbsminderung) zu stellen.

Sollten Sie noch keine Startgutschrift von der VdBS erhalten haben, benötigt die VdBS zusätzlich Ihren Rentenbescheid aus der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere die Anlage  „Entgeltpunkte für Beitragszeiten“.

Der Anspruch würde frühestens zum Ersten des Folgemonats der Aufhebung Ihrer Bestellung nach § 12 SchfHwG entstehen.

Witwen-/Witwergeld oder Waisengeld beantragen

Der Tod eines Mitglieds ist durch die Hinterbliebenen unverzüglich der VdBS mitzuteilen. Bei der Beantragung des Witwen- oder Witwergeldes sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten. 

Das Waisengeld ist für noch nicht Volljährige durch die/den Erziehungsberechtigte(n) zu beantragen. Volljährige Waisen müssen einen eigenen Antrag auf Waisengeld stellen. 

Die jeweiligen Antragsunterlagen finden Sie im Downloadcenter unter Formulare.